Was ist eine personenbedingte Kündigung?

14. April 2024 -

Eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist eine der Kündigungsarten, die im deutschen Arbeitsrecht geregelt sind. In diesem Ratgeber werden wir näher darauf eingehen, was eine personenbedingte Kündigung ist, wann sie gerechtfertigt ist und welche Beispiele für eine personenbedingte Kündigung existieren.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn die Gründe für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers liegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers eine Kündigung ausspricht. Die personenbedingte Kündigung ist im Gegensatz zur verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung nicht auf äußere Umstände wie wirtschaftliche Probleme des Unternehmens oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen.

Wann ist eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine personenbedingte Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Gründe für die Kündigung tatsächlich in der Person des Arbeitnehmers liegen und nicht durch andere Maßnahmen wie eine Abmahnung oder eine Versetzung behoben werden können. Zudem muss die Kündigung verhältnismäßig sein, das heißt, sie darf nicht über das Ziel hinausschießen und den Arbeitnehmer unverhältnismäßig schwer treffen.

Beispiele für eine personenbedingte Kündigung:

  • Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer langanhaltenden oder schwerwiegenden Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist und eine Weiterbeschäftigung daher nicht mehr möglich ist, kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.
  • Mangelnde Eignung: Wenn ein Arbeitnehmer trotz intensiver Schulungen und Bemühungen nicht in der Lage ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen und somit die betrieblichen Anforderungen nicht erfüllt, kann eine Kündigung wegen mangelnder Eignung erfolgen.
  • Unzureichende Qualifikation: Wenn ein Arbeitnehmer über unzureichende Qualifikationen verfügt, die für die Ausübung seines Arbeitsplatzes erforderlich sind und auch durch Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen nicht behoben werden können, kann eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
  • Arbeitsverweigerung: Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt seine Arbeitspflichten grob verletzt, indem er beispielsweise ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit erscheint oder seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigt, kann eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung erfolgen.
  • Fehlende Teamfähigkeit: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens nicht in der Lage ist, im Team zu arbeiten und dadurch das Betriebsklima nachhaltig belastet, kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

Fazit:

Eine personenbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der Kündigung im deutschen Arbeitsrecht, bei der die Gründe für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers liegen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung nachweisen kann und die Kündigung verhältnismäßig ist. In bestimmten Fällen, wie Krankheit, mangelnde Eignung oder fehlende Qualifikation, kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Es ist ratsam, sich im Falle einer personenbedingten Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu wahren.