Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil zum Aktenzeichen 10 O 313/23 die Klage eines 33 Jahre alten Radfahrers (= Kläger) aus Wedel abgewiesen. Der Kläger forderte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes (= Beklagte) in Magdeburg Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro, weil er mit dem Fahrrad gestürzt sei und sich verletzte habe.
Aus der Pressemitteilung des LG Magdeburg Nr. 26/2023 vom 17.11.2023 ergibt sich:
Zur Versorgung des Oktoberfestes verlegte die Beklagte über den Fußgänger- und Radweg auf der Brenneckestraße in Magdeburg Kabel und deckte diese mit einer Kabelbrücke ab. Der sich auf dem Weg befindliche Hydrant wurde von einem Holzkasten abgedeckt, welche mit einem rotweißen Absperrband umwickelt wurde. Ein besonderer Hinweis auf die Kabelbrücke erfolgte nicht.
Der Kläger behauptet, er sei am 15.10.2022 gegen 16:00 Uhr mit dem E-Damenfahrrad seines Vaters auf der Brenneckestraße Richtung Leipziger Chaussee mit einer Geschwindigkeit von 23-25 km/h mit mittlerer Tretunterstützung unterwegs gewesen. Er habe bei seiner Fahrt die Kabelbrücke nicht gesehen, da er sich auf eine Dame und 2 Fußgänger, welche ihm entgegengekommen seien, konzentriert habe. Er sei an der Kabelbrücke aufgesetzt und über das Lenkrad geflogen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kabelbrücke ordnungsgemäß verlegt. Die Kabelbrücke war auch für jeden Radfahrer erkennbar. Hätte sich der Kläger auf den Weg konzentriert und sich nicht ablenken lassen, hätte er die Kabelbrücke sehen müssen, zumal nach seinen eigenen Angaben ihm keiner die Sicht hierauf versperrt hat. Wie andere Fahrradfahrer auch hätte er dann mit angepasster Geschwindigkeit die Kabelbrücke überqueren können.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt (Az. 4 U 143/23).