Das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes zum Aktenzeichen 15 B 43/23 MD das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag des suspendierten Hallenser Oberbürgermeisters auf Aufhebung des Einbehalts von 50 % seiner Dienstbezüge aufgrund der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 07.06.2021 abgelehnt.
Aus der Pressemitteilung des VG Magdeburg Nr. 12/2023 vom 07.11.2023 ergibt sich:
Das Disziplinargericht hatte keine ernstlichen Zweifel an der im Bescheid vorgenommenen Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen voraussichtlich zu einer Entfernung des suspendierten Oberbürgermeisters aus dem Beamtenverhältnis kommen werde. Dabei lagen der Verfügung des Landesverwaltungsamtes die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht „schutzberechtigten Personen“, darunter auch dem Antragsteller, zugrunde. Das Disziplinargericht stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrauensbeeinträchtigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte. Wegen der eigenständigen disziplinarrechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister für dieses disziplinarrechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.