Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 06.04.2023 zum Aktenzeichen 3 U 110/22 die Berufung des Arztes gegen das Urteil des Landgerichts vom 18.10.2022 zurückgewiesen. Damit blieb der Mann auch in der 2. Instanz erfolglos.
Aus der Pressemitteilung des OLG Naumburg Nr. 12/2023 vom 09.05.2023 ergibt sich:
Das Landgericht hatte am 18.10.2022 den beklagten Arzt zu Schadensersatz in Höhe von 13.280,37 Euro verurteilt.
Die Klägerin als Krankenkasse forderte mit ihrer Klage von dem Beklagten, dem damaligen Arzt aus Halberstadt Schadensersatz. Die Krankenkasse hatte dieses Geld aufgewendet für die Krankenhausbehandlung einer Frau, die bei ihr versichert gewesen ist.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht waren davon überzeugt, dass der Beklagte der Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts u.a. Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer ist dann trotz Behandlung im Krankenhaus an den Folgen der Kokainvergiftung gestorben.
Im Zivilverfahren verteidigt sich der Beklagte mit der Behauptung, der Frau weder Kokain zugeführt noch sonst deren Tod verursacht zu haben.
Das Landgericht hatte sich bei seiner Begründung auf das rechtskräftige Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 28.01.2019 gestützt. Hier wurde der Arzt u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch das Zivilgericht ist aufgrund der Ausführungen im Strafurteil davon überzeugt, dass der Beklagte durch sein Verhalten die Behandlungskosten verursacht hat. Angesichts des rechtkräftigen Strafurteils wäre es Sache des Beklagten gewesen detailliert auszuführen, warum das Strafurteil falsch gewesen sein soll. Dies ist ihm nicht gelungen.
Bereits am 25.02.2021 hatte das Oberlandesgerichts Naumburg in einem anderen Verfahren in 2. Instanz (3 U 15/19) den Arzt auf eine Klage der Hinterbliebenen hin zur Zahlung von Hinterbliebenengeld, Beerdigungs- und Anwaltskosten verurteilt.