Entscheidung des Richterdienstgerichts: Jens Maier zum Schutz der Rechtspflege in den Ruhestand versetzt

Justizministerin Katja Meier: »Wer sich rechtsextremistisch betätigt, darf auf keiner Richterbank mehr Platz nehmen«

Das Dienstgericht für Richter in Leipzig hat heute entschieden, dass die Versetzung des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege zulässig ist. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) vom 10. Februar 2022. Das Gericht bestätigte die Einschätzung des SMJusDEG, wonach die Versetzung in den Ruhestand zwingend geboten ist, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden. Das Gericht war der Überzeugung, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters in diesem Fall in so hohem Maße Schaden genommen habe, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert wäre. Die Versetzung in den Ruhestand sei demzufolge zwingend geboten und auch verhältnismäßig.

Justizministerin Katja Meier: »Mit dieser Entscheidung wird meinem Antrag stattgegeben, Herrn Maier zur Abwendung einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege in den Ruhestand versetzen zu dürfen. Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen. Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte müssen sich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten.«

Der Antrag des SMJusDEG vom 10. Februar 2022 wurde auf § 31 des Deutschen Richtergesetzes gestützt. Mit dem Verfahren wurde juristisches Neuland betreten. Justizministerin Katja Meier unterstrich die Bedeutung des Urteils für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat: »Ich bin froh, dass das Richterdienstgericht meinem Antrag stattgegeben hat. Wer sich rechtsextremistisch betätigt, darf auf keiner Richterbank mehr Platz nehmen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Justiz und in unseren Rechtsstaat wird heute gestärkt. Ich werde auch weiterhin alles dafür tun, dass Feinden unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung im öffentlichen Dienst mit Entschlossenheit entgegengetreten wird.«

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof, Dienstgericht des Bundes zu.

Hintergrund:

Der frühere Abgeordnete Jens Maier wurde durch das SMJusDEG zunächst zum 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, um seinen gesetzlichen Rückkehranspruch aus dem Abgeordnetengesetz zu erfüllen. Gleichzeitig reichte das SMJusDEG zwei Anträge beim Richterdienstgericht ein: Einen Antrag nach § 31 Deutsches Richtergesetz zur Versetzung in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege und einen Antrag nach § 35 Deutsches Richtergesetz zur vorläufigen Untersagung der Amtsgeschäfte. Mit Beschluss vom 24. März 2022 entsprach das Gericht dem Antrag des SMJusDEG nach § 35 Deutsches Richtergesetz, seitdem darf Jens Maier nicht mehr als Richter tätig sein. Diese Entscheidung gilt zunächst weiter und bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der Hauptsache.

Am 14. März 2022 teilte zudem das Landgericht Dresden mit, dass gegen Jens Maier ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Dieses Verfahren dauert weiterhin an.

Quelle: Pressemitteilung des RDG vom 01.12.2022