Das Landgericht Münster hat mit Urteil vom 16.04.2019 zum Aktenzeichen 014 O 565/18 entschieden, dass Apple den Erben Zugang zu seinem Dienst iCloud gewähren muss.
Im konkreten Fall hat ein Apple-Kunde Suizid begangen und die Erben hoffen aus den Daten des Apple-Dienstes iCloud die Gründe zu erfahren, die den Apple-Kunden zum Selbstmord bewegten. In der Apple iCloud können Nutzer Fotos, E-Mails und andere Dokumente speichern.
Auf die Aufforderung der Erben an Apple, die Daten herauszugeben, weigerte sich Apple und die Erben klagten schließlich und bekamen nun vor Gericht Recht.
Apple verweist darauf, dass in ähnlichen Fällen die Daten an die Erben herausgegeben werden, wenn ein Erbschein vorgelegt wird oder ein Gerichtsbeschluss erlangt wird.
Bereits im Juli 2018 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Facebook den Erben eines verstorbenen Nutzers Zugang zu gewähren; auch in diesem Fall nahm sich ein 15-jährges Mädchen das Leben und die Eltern wollten den Zugang zum Facebook-Konto um die Gründe des Todes zu erfahren.
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