Urteil im Prozess wegen Abrisskosten der Hochstraße Süd in Ludwigshafen

25. Oktober 2022 -

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 25.10.2022 zum Aktenzeichen 6 O 134/21 im Prozess um die Hochstraße Süd die Klage auf Zahlung weiteren Werklohns gegen die Stadt Ludwigshafen abgewiesen. In dem Rechtsstreit ging es im Wesentlichen um Mehrkosten der Abrissfirma für die erforderliche Abstützkonstruktion während der Rückbauarbeiten. Diese wurde letztlich aufwendiger ausgestaltet als ursprünglich seitens der Abbruchfirma geplant. Die Stadt verweigerte die Zahlung weiteren Werklohns und wies darauf hin, dass man sich bei Auftragserteilung auf einen Pauschalpreis für die Abbrucharbeiten geeinigt habe. Die genaue Ausgestaltung der Abstützkonstruktion für die einsturzgefährdete Brücke sei dabei offengeblieben. Wie die Abbruchfirma die Abstützkonstruktion im Konkreten ausgestalte, sei Sache der Firma gewesen und betreffe deren Kalkulationsrisiko. So sah es auch die 6. Zivilkammer. Wie die Abstützkonstruktion im Einzelnen ausgestaltet werde, sei der Abbruchfirma freigestellt gewesen. Es fand somit weder eine Änderung der ursprünglich geschuldeten Leistung statt, noch erfolgte seitens der Stadt eine Änderungsanordnung, so die Kammer. Ein Anspruch auf Mehrvergütung wurde daher abgelehnt.

Nachdem erhebliche Beschädigungen in der Stützkonstruktion der Pilzhochstraße festgestellt worden waren, die zu Verkehrssperrungen auf und unterhalb der Brücke geführt hatten, hatte die Stadt – nach einem entsprechenden Vergabeverfahren – die klagende Firma Ende 2019 mit dem Abbruch der einsturzgefährdeten Pilzhochstraße beauftragt. Es wurde ein Pauschalpreis von rund 5 Mio. Euro vereinbart, der seitens der Stadt auch bezahlt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen eines Monats Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt werden.