Berufungsverfahren Standl ./. Westdeutscher Rundfunk

07. Oktober 2022 -

Am 30.09.2022 fand die Berufungsverhandlung in dem Verfahren der langjährig für den beklagten WDR als Moderatorin der „Lokalzeit“ tätigen Klägerin statt (10 Sa 229/22).

Die Klägerin beansprucht die Feststellung, dass zwischen ihr und dem WDR seit März 1998 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin besteht sowie die Zahlung rückständiger Gehälter. Sie sei als Arbeitnehmerin beschäftigt worden, nicht als freie Mitarbeiterin. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis als beendet angesehen werde, begehrt sie die Zahlung eines weiteren sog. Beendigungsgelds, weil bei der Berechnung des ihr bereits gezahlten Betrags zu Unrecht Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt worden seien. Die Regelungen des der Zahlung zugrunde liegenden Tarifvertrags halten nach Auffassung der Klägerin einer Prüfung nach den Maßstäben des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht stand.

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Klage mit Urteil vom 17.02.2022 abgewiesen (14 Ca 5577/21). Hiergegen hat die Klägerin Berufung eingelegt, die am heutigen Tag verhandelt wurde.

In der mündlichen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Köln hatten die Parteien Gelegenheit, zum Sachverhalt und ihren Rechtsansichten – insbesondere zum streitigen Status der Klägerin beim WDR und zur Wirksamkeit der tariflichen Zahlungsregelungen – Stellung zu nehmen. Die Parteien einigten sich schließlich auf eine Beendigung ihrer Vertragsbeziehung und auf die Zahlung eines weiteren Beendigungsgeldes. Dem WDR wurde ein Widerrufsrecht bis zum 14.10.2022 eingeräumt.