Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25.08.2022 zum Aktenzeichen 4 L 1762/22 einen entsprechenden Eilantrag der Hauptmieterin des Grundstücks abgelehnt und entschieden, dass die von der Landeshauptstadt Düsseldorf am 15. August 2022 durchgesetzte Sperrung des Parkplatzes auf dem Grundstück Theodorstraße 90-100 in Düsseldorf-Rath wird aufrechterhalten.
Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 25.08.2022 ergibt sich:
Zur Begründung des Beschlusses hat das Gericht ausgeführt: Die Umzäunung ist von der Hauptmieterin zu dulden, nachdem die Stadt der Untermieterin bereits im Februar 2020 die Nutzung der Brachfläche zu Parkzwecken mit einer bestandskräftigen Ordnungsverfügung untersagt hatte. Gründe, warum abweichend hiervon heute die Nutzung als Parkplatz zulässig sein sollte, waren für das Gericht nicht ersichtlich. Von den zuletzt über 3.000 Fahrzeugen, die auf unbefestigtem und nicht gegen das Auslaufen von Betriebsstoffen gesicherten Boden stehen, gehen erhebliche Umweltgefahren aus, die ein öffentliches Interesse an der sofortigen Beendigung der Parkplatznutzung begründen. Gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine versiegelte Stellplatzfläche, die von der Untermieterin in einem gesonderten Klageverfahren begehrt wird, wurden von der Stadt zahlreiche umwelt- und bauplanungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Ein mit Blick auf die drohende Sperrung des Parkplatzes jüngst behaupteter Wechsel der Betreibergesellschaft wurde von der Hauptmieterin nicht glaubhaft dargelegt und stellt sich nach jetzigem Erkenntnisstand zudem als rechtsmissbräuchlich dar.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.