Im Bereich Agrarhandel hat das Bundeskartellamt die Erhöhung der Beteiligung der BAT Agrar GmbH an der Rudolf Peters Landhandel GmbH & Co. KG und damit den Erwerb der Mitkontrolle von BAT freigegeben.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 28.03.2022 ergibt sich:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben nach intensiver und langer Prüfung beim Vorhaben von BAT, seine Beteiligung an Rudolf Peters bis zur Mitkontrolle auszubauen, keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Die starke Marktposition der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte und bei der Erfassung von Getreide in regionalen Märkten im Grenzgebiet von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird durch starke Wettbewerber hinreichend eingeschränkt.“
Rudolf Peters ist ein privater Agrarhändler, der fast ausschließlich im Einzelhandelsgeschäft mit Landwirten tätig ist. Das Unternehmen betreibt aktuell 21 Standorte in Deutschland, die in Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen.
BAT ist 2021 durch die Fusion der beiden privat geführten Unternehmen Beiselen Holding GmbH (Ulm) mit der ATR Beteiligungsgesellschaft GmbH (Ratzeburg) entstanden. Die Unternehmensgruppe ist im Groß- und Einzelhandel mit Agrarprodukten über deutschlandweit 69 Standorte tätig.
Das Vorhaben betrifft die Märkte für die Erfassung von Getreide und Ölsaaten von Landwirten sowie den Verkauf von Saatgut, Pflanzenschutzmitteln, Futter- und Düngemitteln an Landwirte. Räumlich überschneiden sich die Tätigkeiten beider Unternehmen vorwiegend im Grenzgebiet von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, so dass hier der Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung lag.
Nur auf wenigen regionalen Märkten kam es im Bereich des Vertriebs von Pflanzenschutzmittel sowie bei der Erfassung von Getreide zu höheren Marktanteilen. Neben den Beteiligten gibt es jedoch mit HaGe Nord, Ceravis sowie der Ströh-Gruppe und VR Plus bedeutende Wettbewerber. Es ist nach eingehender Prüfung nicht zu erwarten, dass der bestehende Wettbewerb durch die Fusion eingeschränkt wird. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden.