Das Bundeskartellamt hat am 21.03.2022 die geplante Übernahme der Software-Sparte des schwedischen Automobilzulieferers Veoneer Inc durch den US-amerikanischen Chiphersteller Qualcomm Incorporated freigegeben.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 21.03.2022 ergibt sich:
Qualcomm und Veoneer hatten bereits Anfang 2021 eine Kooperation im Bereich automatisiertes Fahren vereinbart mit dem Ziel, ein integriertes Fahrassistenzsystem basierend u. a. auf einem Chipsystem von Qualcomm (Snapdragon Ride) und Software von Veoneer unter der Marke Arriver anzubieten. Durch die Übernahme des Arriver-Geschäfts wird die Zusammenarbeit jetzt strukturell abgesichert.
Andreas Mundt, Präsident des Budeskartellamtes: „Für die Zukunft von Fahrassistenzsystemen im Bereich des automatisierten Fahrens spielen integrierte Lösungen von Erkennungssoftware und zugehörigen Chips eine wichtige Rolle. Ein Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der Frage, ob nach der Übernahme des Arriver-Geschäfts durch Qualcomm ein Ausschluss von Wettbewerbern drohen könnte, die auf den Zukauf von Chips bzw. von Software angewiesen sind. Wir haben nach unseren umfangreichen Ermittlungen aber keine wettbewerblichen Bedenken. Dabei haben wir auch berücksichtigt, dass neben dem Marktführer Mobileye, einer Tochter des Chip-Herstellers Intel, nun ein alternativer Anbieter von integrierten Lösungen in den Markt eintritt.“
Mobileye ist derzeit der größte Anbieter von Fahrassistenzsystemen. Als einziges bietet das Unternehmen ein integriertes System, bestehend aus Chips und zugehöriger Software an. Nach den Ermittlungen besteht seitens der Automobilhersteller großes Interesse, dass alternative Anbieter in den Markt eintreten. Durch die Kooperation mit Arriver sei Qualcomm dazu in der Lage.
Weiterhin bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Fusion zu einem Marktverschluss in den Bereichen Chips oder Erkennungssoftware bei Fahrassistenzsystemen führen könnte. Vielmehr lassen die Ermittlungen erwarten, dass Qualcomm seine Chips dem Markt auch weiterhin ohne die Erkennungssoftware von Arriver zur Verfügung stellt. Bei Erkennungssoftware sind in den nächsten Jahren mehrere Marktzutritte zu erwarten, so dass andere Chiphersteller nicht auf Arriver angewiesen sein werden. Hinzu kommt die starke Stellung von Mobileye, die Abschottungsstrategien der Wettbewerber unwahrscheinlich erscheinen lassen. Zu berücksichtigen war schließlich die Marktdynamik in diesem Bereich, die einer Verfestigung von Marktpositionen tendenziell entgegenwirkt.
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Ermittlungen weltweit etwa 30 Automobilhersteller und Hersteller von Chips und Software für Fahrassistenzsystemen befragt. Das Vorhaben konnte innerhalb der einmonatigen Vorprüfphase freigegeben werden.
Kontrollpflicht nur aufgrund der Transaktionswertschwelle
Andreas Mundt: „An dem Fall zeigt sich auch die Relevanz der erst 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommenen Transaktionswertschwelle. Ohne diese Vorschrift wäre der Fall in Europa von keiner Kartellbehörde geprüft worden, obwohl er von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Durch die Gestaltung der Transaktion wurden die umsatzbezogenen Schwellenwerte für eine Prüfung weder bei der Europäischen Kommission noch in den Mitgliedstaaten erreicht. Allein der hohe Kaufpreis löste die Kontrollpflicht in Deutschland aus.“
Die Transaktionswertschwelle greift bei einer Gegenleistung von mehr als 400 Millionen Euro, wenn darüber hinaus das Zielunternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig ist.
Hintergrund: Systeme für autonomes Fahren
Bei Systemen für automatisiertes Fahren handelt es sich um einen Wachstumsmarkt, der bereits heute ein Volumen von ca. 30 Mrd. Euro weltweit aufweist. Der Anteil an Neuwagen mit Fahrassistenzsystemen wird in den nächsten Jahren stark ansteigen, während gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Systeme stark zunehmen wird. Ein Fahrassistenzsystem empfängt Signale von Kameras und anderen Sensoren und übersetzt diese in ein Bild der Umgebung des Autos (Erkennungssoftware). Daraus ergeben sich Handlungsanweisungen an andere Systeme im Fahrzeug (Funktionssoftware). Viele Automobilhersteller entwickeln selbst Funktionssoftware, Erkennungssoftware wird dagegen in der Regel zugeliefert.