Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.03.2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31.05.2022 verlängert.
Aus der Pressemitteilung des GBA vom 18.03.2022 ergibt sich:
Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.