Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/954 – PDF, 45 1 MB).
Aus hib – heute im bundestag Nr. 102 vom 11.03.2022 ergibt sich:
Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.
Ausgenommen von der verpflichtenden Beratung sollen Personen unter 18 Jahren sein oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können. Ferner sollen auch Schwangere in den ersten drei Monaten von der Regelung ausgenommen werden.
In einem zweiten Schritt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einzuführen. Ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag stelle sicher, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, wenn die epidemiologische Lage dies gebiete, heißt es in dem Entwurf weiter.
Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll der Bundestag ab dem 15. September 2022 festlegen können, dass diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen.
Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis zum Jahresende 2023 befristet werden.