Das Landgericht Erfurt hat am 23.02.2022 zum Aktenzeichen 2 StR 195/21, 2 KLs 525 Js 28714/19 zwei bei der Landespolizeiinspektion Gotha eingesetzte Thüringer Polizisten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung in Tateinheit mit Vorteilsannahme zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2022 ergibt sich:
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und Sachrügen gestützten Revisionen der Angeklagten im Beschlusswege verworfen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist damit rechtskräftig.