OP-Maske stellt keine persönliche Schutzausrüstung des Beschäftigten dar

24. Februar 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.11.2021 zum Aktenzeichen 17 Sa 1067/21 entschieden, dass das Tragen einer OP-Maske bei der Arbeit nicht zuschlagpflichtig nach § 10 Nr. 1.2 RTV-Gebäudereinigung ist.

Die Vorschrifterfasst vielmehr nur Arbeiten, die mit einer Atemschutzmaske als Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Beschäftigtenverrichtet werden.

Eine OP-Maske stellt hingegen keine persönliche Schutzausrüstung dar, da sie vorrangig dazu bestimmt ist, Dritte vor Ansteckung zu schützen.