Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.11.2021 zum Aktenzeichen 6 AZR 94/19 entschieden, dass sofern ein sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in
Anspruch nimmt, er verpflichtet ist, einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.
Er hat nämlich alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Hiervon sind nicht nur Ansprüche umfasst, die unmittelbar auf einer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung beruhen, sondern auch solche, denen keine Wertschöpfung für die Masse gegenübersteht.