Haftbefehl gegen Franco A. erlassen

14. Februar 2022 -

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Haftbefehl gegen Franco A. erlassen.

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 14/2022 vom 14.02.2022 ergibt sich:

Nach seiner Festnahme am 13.02.2022 wird ihm der Haftbefehl am 14.02.2022 eröffnet werden. Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren wird seit dem 20.5.2021 vor dem OLG verhandelt. Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft.

Bei einer am Abend des 11.2.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen. Aufgrund dieses Umstandes und weiterer Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Staatsschutzsenats das Vorliegen von Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Abend des 12.2.2022 in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am Sonntagvormittag durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei vollstreckt und der Angeklagte festgenommen. Er wird am 14.02.2022 dem Senat vorgeführt werden.