Weitere Verurteilung im „Berliner Raser – Fall“ rechtskräftig

Das LG Berlin hat im dritten Rechtsgang den an der tödlichen Kollision selbst unmittelbar nicht beteiligten Rennteilnehmer unter anderem wegen versuchten Mordes zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 011/2022 vom 26.01.2022 ergibt sich:

Zwei früher erfolgte Verurteilungen des Angeklagten wegen eines vollendeten Tötungsdelikts waren jeweils vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden (vgl. Pressemitteilungen vom 1. März 2018 – Nr. 45/2018 und vom 18. Juni 2020 – Nr. 78/2020).

Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf eine Verfahrensbeanstandung und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege am 19.01.2022 zum Aktenzeichen 4 StR 319/21 verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.