Rechtswidriges Verhalten von Testanbietern abgemahnt

Mit dem erneuten Anstieg der Inzidenzen nehmen Verbraucher(innen) Testmöglichkeiten bei Testzentren wieder verstärkt wahr. Weil sie sich nicht an Verbraucherrechte hielten, ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in den letzten Monaten rechtlich gegen einige Anbieter vor.

Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. vom 19.01.2022 ergibt sich:

Viele Anbieter von Coronatests bieten auf ihren Internetseiten die Buchung eines Termins für einen kostenpflichtigen Test an. Einige informierten dabei Verbraucher(innen) nicht umfassend genug, wie gesetzlich vorgesehen, über das ihnen zustehende vierzehntägige Widerrufsrecht. In der Folge besteht die Gefahr, dass Verbraucher(innen) nicht wissen, dass sie den gebuchten Termin – solange der Test noch nicht durchgeführt wurde – widerrufen können und dann auch nicht zahlen müssen. In anderen Fällen wurde erklärt, dass keinerlei Garantie übernommen werde, dass die Testanalyse bis zu einer bestimmten Zeit durchgeführt würde, obwohl zuvor den Verbraucher(innen) angekündigt worden war, den Test innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Wenn sich Anbieter beliebig viel Zeit für die Übermittlung der Testergebnisse lassen können, ist der Corona-Test für viele dadurch nutzlos. Ebenfalls kam es vor, dass von Anbieterseite trotz eines fehlerhaft durchgeführten Tests Geld verlangt wurde. „Gerade während einer Pandemie und bei wichtigen Dienstleistungen wie Corona-Tests dürfen Verbraucherrechte nicht auf der Strecke bleiben“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Auf Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben Anbieter unterschiedlich reagiert. Während einsichtige Unternehmen Fehler eingeräumt und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, reichte die Verbraucherzentrale in einem Fall erfolgreich Klage ein.

Falls Verbraucher(innen) Probleme mit Testanbietern haben oder online auf zweifelhafte Bedingungen und Maschen stoßen, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.