DSA: EU modernisiert Regeln für digitale Dienste

17. Januar 2022 -

Die neue EU-Verordnung über digitale Dienste soll das Internet sicherer machen und für mehr Transparenz von Empfehlungssysteme sorgen: Das Gesetz soll unter anderem neue Vorschriften gegen illegale Produkte, Dienstleistungen und Inhalte im Internet bringen, die Moderation von Online-Inhalten verbessern und Plattformen verpflichten, die Funktionsweise ihrer Algorithmen offenzulegen. Die Regeln sollen außerdem im Kampf gegen die Verbreitung von Desinformation helfen.

Aus der Pressemitteilung des EP vom 17.01.2022 ergibt sich:

Am 14. Dezember 2021 hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zum Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Während der Plenartagung vom 17.-20. Januar 2022 stimmt das gesamte Parlament nach einer Debatte am Mittwochnachmittag am Donnerstag über seine Position ab. Der vom Plenum verabschiedete Text wird dann das Mandat für die Verhandlungen des Parlaments mit den EU-Staaten, welche unter französischer Ratspräsidentschaft noch im ersten Halbjahr 2022 beginnen sollen.

Das Gesetz über digitale Dienste bildet zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ein großes Regulierungspaket für Online-Plattformen, welches die Europäische Kommission am 15. Dezember 2020 vorgestellt hat. Die DSA-Verordnung wird die derzeit geltenden Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 aktualisieren und klare Regeln für die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen festlegen.

Illegale Inhalte entfernen …

Um illegale Inhalte zu entfernen, sieht der DSA ein Melde- und Abhilfeverfahren vor. Anbieter von Hosting-Diensten müssten nach Erhalt einer solchen Meldung „ohne unangemessene Verzögerung handeln, wobei die Art des gemeldeten illegalen Inhalts und die Dringlichkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen sind“, heißt es in dem Entwurf des Berichts.

In ihrem Entwurf haben die Europaabgeordneten auch Maßnahmen zum Schutz der Nutzer*innen gestärkt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Meldungen nicht willkürlich und auf eine nichtdiskriminierende Weise bearbeitet werden, und dass die Grundrechte geachtet werden, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Nicht nur digitale Inhalte, auch illegale Produkte und Dienstleistungen fallen unter die neuen Regeln. Die Abgeordneten fordern, dass Online-Marktplätze besondere Maßnahmen ergreifen müssen, damit Verbraucher*innen sichere Produkte online kaufen können. Marktplätze würden verpflichtet, Händler zurückverfolgen zu können – nach dem Prinzip „Know Your Business Customer“.

… und Desinformation unterbinden

Die im Vorschlag enthaltenen Bestimmungen sollen auch solche Inhalte bekämpfen, die zwar schädlich, aber nicht illegal sind – was in vielen Fällen auf Desinformation zutrifft.

Online-Plattformen verwenden „Empfehlungssysteme“, um zu entscheiden, welche Informationen beworben werden: das nächste Video, das die Nutzer*innen sehen; das nächste Produkt, das gekauft werden soll; die nächste Meinung oder Nachricht, die ganz oben im Feed erscheint. Mit dem DSA müssten Online-Plattformen die Funktionsweise ihrer Algorithmen transparent machen, auf denen diese Empfehlungssysteme basieren. Auch sollen Plattformen für die Entscheidungen ihrer Algorithmen stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Der DSA ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der gegen Desinformation vorgeht, um Europas Demokratien widerstandsfähiger zu machen.

Für welche Anbieter gilt das Gesetz?

Der Begriff „digitale Dienste“ umfasst eine Vielzahl von Online-Diensten. Hierzu gehören beispielsweise Vermittlungsdienste, die über ein Infrastruktur-Netz verfügen, also etwa Internetanbieter oder Domänennamen-Registrierstellen. Erfasst werden auch Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhoster oder Online-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen, etwa Online-Marktplätze, App-Stores und Social-Media-Plattformen.

Die Pflichten der Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.

Sehr große Online-Plattformen bergen besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft. Für diese Plattformen daher sind besondere Vorschriften vorgesehen: Diese sollten verpflichtende Risikoabschätzungen durchführen und Risiken minimieren, um besser auf schädliche Inhalte und Desinformation zu reagieren. Sie sollen außerdem ihre Daten mit Behörden und Forschenden teilen, damit ihre Arbeitsweise überprüft und Online-Risiken besser eingeschätzt werden können.

Entschädigung für Nutzer*innen bei Verstößen

Die Abgeordneten wollen Nutzer*innen und Organisationen, die sie vertreten, die Möglichkeit geben, Schadenersatz zu verlangen für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Plattformen entstehen.

Weitere Änderungen, die die Abgeordneten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Kommission vorgenommen haben, sehen unter anderem bestimmte Ausnahmen von den DSA-Verpflichtungen für Kleinst- und Kleinunternehmen vor, sowie zusätzliche Verpflichtungen für Plattformen, die hauptsächlich für die Verbreitung von nutzergenerierten pornografischen Inhalten genutzt werden.