Schadensersatz wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung

06. Januar 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 05.03.2021 ­zum Aktenzeichen 10 Sa 802/20 über die Darlegungslast hinsichtlich der Schadenshöhe und zur Schadensminderungspflicht bei Nichteinhal­tung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer entschieden.

Auch bei § 619 a BGB gilt eine abgestufte Darlegungslast für das Vertretenmüssen.

Die Beklagte genügt ihrer Darlegungslast durch den Vortrag zur unstreitigen Niederlegung der Arbeit.