Zustimmungsersetzung – Umorganisation – Versetzung – Ausschreibungsverlangen

04. Januar 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 28.08.2020 ­ zum Aktenzeichen10 TaBV 8/19 entschieden, dass der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflichten aus § 180 SGB IX nicht die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu der Versetzung der bereits im Betrieb befindlichen Arbeitnehmer rechtfertigt.

Die Bitte des Betriebsrats, vor Stellenausschreibungen informiert zu werden, stellt kein Verlangen i.S.d. § 93 BetrVG dar, zu besetzende Stellen stets auszuschreiben.