Der Bundesgerichtshof hat am 04.11.2021 zum Aktenzeichen 4 StR 315/21 entschieden, dass die Verurteilung wegen versuchten Mordes nach Manipulation an Schienen einer ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke rechtskräftig ist.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 232/2021 vom 28.12.2021 ergibt sich:
Das Landgericht Wiesbaden hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und Störung öffentlicher Betriebe zu einer Freiheitstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt auf einer Länge von etwa 83 Metern die Befestigung einer Schiene gelöst. Dabei rechnete er mit der Möglichkeit, dass es aufgrund der ständigen Befahrung dieses Streckenabschnitts zu einer Verschiebung des Schienenstranges und schließlich zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen kommen konnte. Die Manipulation konnte noch rechtzeitig entdeckt und die Strecke gesperrt werden.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden verworfen, weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.