Das Kammergericht Berlin hat mitgeteilt, dass das Urteil gegen den 56-jährigen russischen Staatsbürger Vadim K. alias Vadim S. im Verfahren um den sog. „Tiergartenmord“ ist rechtskräftig ist, da keiner der Verfahrensbeteiligten das Urteil angefochten hat.
Aus der Pressemitteilung des KG Nr. 43/2021 vom 27.12.2021 ergibt sich:
Der 2. Staatsschutzsenat des Kammergerichts hatte den Angeklagten am 15. Dezember 2021 wegen Mordes an dem georgischen Regimekritiker Tornike K. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richterinnen und Richter waren in der 14 Monate währenden Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte den als Asylbewerber in Berlin lebenden Tornike K. am 23. August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen in der Parkanlage „Kleiner Tiergarten“ erschossen hatte, um Vergeltung für dessen Einsatz im Zweiten Tschetschenienkrieg zu üben (siehe PM Nr. 42/2021 vom 15. Dezember 2021).