Neue Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern traten am 17.12.2021 in Kraft

21. Dezember 2021 -

Neue EU-Regeln garantieren Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz.

Aus EU-Aktuell vom 17.12.2021 ergibt sich:

Am 17.12.2021 trat die entsprechende EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft. Sie verpflichtet öffentliche und private Organisationen als auch Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. EU-Justizkommissar Didier Reynders rief alle Mitgliedstaaten zu einer zügigen Umsetzung der neuen Vorschriften auf, falls noch nicht geschehen. Sollten die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Europäische Kommission nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung des öffentlichen Interesses. Wenn sie illegale Aktivitäten ans Licht bringen, setzen sie oft ihren Ruf, ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt aufs Spiel. Die neuen Vorschriften schaffen einen europäischen Raum, in dem sich Whistleblower sicher fühlen können, um über Verstöße zu sprechen, die das öffentliche Interesse bedrohen, ohne Vergeltungsmaßnahmen für ihren Mut befürchten zu müssen. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, die uns noch nicht über die Umsetzung informiert haben, dafür zu sorgen, dass diese wichtigen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden.“

Die neuen Regeln decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, unter anderem die die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz betreffen.

Die neuen Vorschriften umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Einrichtung von Meldekanälen innerhalb von Unternehmen und Verwaltungen: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden verpflichtet, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten. Dies wird dazu beitragen, dass ein gesundes Betriebsklima entstehen kann.
  • Hierarchie der Meldekanäle: Hinweisgebern wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen, bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zurückgreifen. Aber auch dann, wenn sie sich sofort an externe Stellen wenden, behalten sie auf jeden Fall ihren Schutz.
  • Zahlreiche Profile, die durch die neuen Vorschriften geschützt werden: Geschützt werden Personen mit den unterschiedlichsten Profilen, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen könnten: Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, Gesellschafter usw.
  • Ein breiter Anwendungsbereich: Die neuen Vorschriften gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das Gesundheitswesen usw. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Richtlinie eine Liste mit allen erfassten EU-Rechtsinstrumenten angefügt. Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung der Neuregelung über diese Liste hinausgehen.
  • Unterstützung und Schutzvorkehrungen für Hinweisgeber: Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, z.B. davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben müssen.
  • Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen: Behörden und Unternehmen müssen innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen (wobei für externe Kanäle diese Frist in ausreichend begründeten Fällen auf sechs Monate verlängert werden kann).