Der Bundesrat hat am 17.12.2021 über die Regierungspläne zum zweiten Nachtragshaushalt beraten – von seinem Recht auf Stellungnahme zum Gesetzentwurf machte er jedoch keinen Gebrauch.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:
Was die Bundesregierung plant
Gelder aus bereits veranschlagten, aber nicht benötigten Kreditermächtigungen sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung in den Klimaschutz und in Maßnahmen zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft fließen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hätten viele Investitionen im laufenden Jahr nicht oder nicht in geplantem Maße getätigt werden können. Gleichzeitig seien gezielte Impulse gerade in der aktuellen Situation notwendig, um gut aus der Krise zu kommen.
60 Milliarden für Investitionen
Insgesamt 60 Milliarden Euro, die dieses Jahr nicht ausgegeben wurden oder ergänzend dem Haushalt zugeflossen sind, sollen zusätzlich für Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Projekte zur Transformation der deutschen Wirtschaft bereitstehen. Mit dem geplanten Nachtragshaushalt sollen die Mittel zweckgebunden dem Energie- und Klimafonds EKF zugewiesen werden und in den kommenden Jahren verfügbar sein. Sie sollen nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten zur Überwindung des Klimawandels bzw. zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft nach der Pandemie abgesichern. Auch Länder und Kommunen sollen davon profitieren.
Ziel: Planungssicherheit
Die wieder steigende Infektionsdynamik und die Unsicherheiten über eine erneut aufgetretene Virusvariante stellten ein hohes Risiko für die bereits wegen bestehender Lieferengpässe gebremste wirtschaftliche Erholung dar. Die geplante Zuführung zum EKF soll für Planungssicherheit sorgen und damit auch die notwendige zusätzliche private Investitionstätigkeit anregen, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Bundestag müsste Überschreitung der Schuldenobergrenze bewilligen
Nach Angaben der Bundesregierung seien weder neue Schulden notwendig noch werde die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten erhöht. Allerdings werde die nach der so genannten Schuldenbremse zulässige Obergrenze der Neuverschuldung weiterhin überschritten: nach aktueller Berechnung um 207 Mrd. Euro. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen sei diese Überschreitung noch immer durch eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Grundgesetzes gerechtfertigt, begründet die Bundesregierung ihren Vorschlag. Ob die Voraussetzungen zum nochmaligen Aussetzen der Schuldenbremse vorliegen, müsste der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden.
Möglicher Zeitplan
Sofern der Deutsche Bundestag den Nachtragshaushalt Anfang des neuen Jahres in zweiter und dritter Lesung beschließt, könnte der Bundesrat am 11. Februar 2022 abschließend darüber beraten.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021; BR-Drs. 840/21 – PDF, 1,9 MB)