Einen Tag nach der Verabschiedung im Bundestag hat am 17.12.2021 in verkürzter Frist auch der Bundesrat Änderungen des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagshilfegesetzes zugestimmt: Die Länder werden mehr Zeit erhalten, um die Mittel zum Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung abzurufen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:
Verlängerung bis Ende 2022
Die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen verzögert. Ein Abschluss innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 ist deshalb vielfach nicht möglich.
Länder hatten die Verlängerung selbst gefordert
Der Bundesrat hat sich selbst bereits für eine entsprechende Verlängerung eingesetzt. So hat das Plenum kürzlich einstimmig beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. (Vgl. TOP 17, BundesratKOMPAKT vom 26. November 2021). Die Fraktionen der Regierungskoalition hatten dann dazu kurzfristig einen eigenen Entwurf eingebracht.
Mittel des Bundes
Hintergrund: Der Bund stellt den Ländern 750 Millionen Euro als sogenannte Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau zur Verfügung (Vgl. hierzu auch BundesratKOMPAKT 10. September 2021 und vom 27. November 2020). Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
Rechtsanspruch auf Betreuung
Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten (bitte verlinken), über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Inkrafttreten zum Jahresende geplant
Das Gesetz kann nun wie geplant am 31. Dezember 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (BT-Drs. 20/190 – PDF, 172 KB)