Bürgerinnen und Bürger können auch dieses Jahr kein Silvesterfeuerwerk kaufen – ebenso wie im letzten Jahr.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:
Das nochmalige Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik hat die Bundesregierung am 15. Dezember 2021 beschlossen, der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 zugestimmt.
Krankenhauskapazitäten schonen
Ziel des Verkaufsverbots ist es, Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu schonen. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Die Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um. Sie soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Weitere Informationen
Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (BR-Drs. 839/21 – PDF, 611 KB)