Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen Marius A.

08. Dezember 2021 -

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 07.12.2021 den deutschen Staatsangehörigen Marius A. (31) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 07.12.2021 ergibt sich:

Der Angeklagte befindet sich seit dem 6. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler verkündete das Urteil am 9. Hauptverhandlungstag.

Nach den Feststellungen des Senats reiste der Angeklagte im Oktober 2013 nach Syrien und schloss sich dort am oder kurz nach dem 18. Oktober 2013 bis Ende März 2014 der terroristischen Vereinigung „Jabhat-al-Nusra (JaN)“ als Mitglied an. Mit dem Ziel, deren terroristische Betätigungen zu fördern, ließ er sich in der Nutzung von Waffen ausbilden und stand in der Folgezeit der Vereinigung zur Verfügung.

Zudem beschaffte er sich selbst bei den zuvor Mitangeklagten Mohamed S., Maher M. und Avid E.G.M. Geld zum Kauf von Lebensmitteln und eines Nachtsichtgeräts. Zur Entgegennahme des ihm überwiesenen Geldes reiste er Ende Dezember 2013 in die Türkei. Dort nahm er ferner Geld für ein weiteres Mitglied der JaN entgegen, das von einem australischen Staatsangehörigen überwiesen worden war, und leitete es weiter.

Der Staatsschutzsenat hat ihn deshalb wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.

Auf die verhängte Freiheitsstrafe ist die nach der Festnahme des Angeklagten am 13. September 2020 bis zum 5. Mai 2021 erlittene Freiheitsentziehung im Senegal (7 Monate und 22 Tage) im Maßstab 1:3 anzurechnen. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten und in Vollzug belassen.

Die Verfahren gegen die vormals Mitangeklagten Mohammed S., Maher M. und Avid E.G.M. sind abgetrennt und nach § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlungsauflagen inzwischen endgültig eingestellt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.