Landwirtschaft: Die neue GAP tritt in Kraft

08. Dezember 2021 -

Seit 06.12.2021 sind die neuen Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten damit in Kraft.

Aus EU-Aktuell vom 07.12.2021 ergibt sich:

Ende Juni hatten das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten eine politische Einigung darüber erzielt, die EU-Landwirtschaftspolitik künftig gerechter, grüner und flexibler zu gestalten. Die neue GAP umfasst im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen, sowie eine gerechtere Verteilung der Beihilfen, insbesondere für kleine und mittlere Familienbetriebe und Junglandwirte. Noch bis Ende kommenden Jahres läuft eine Übergangsfrist.

Derzeit arbeitet die Kommission die dringendsten weiterführenden Rechtsakte aus, die noch vor Jahresende angenommen werden sollen. Der Rest wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2022 verabschiedet.

In der künftigen Agrarpolitik sind neun Ziele definiert, die im Zusammenhang mit gemeinsamen EU-Zielen für soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raums stehen:

  • Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Wiederherstellung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses in der Lebensmittelversorgungskette
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Umweltpflege
  • Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
  • Förderung des Generationswechsels
  • Förderung lebendiger ländlicher Gebiete
  • Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit

Jedes EU-Land arbeitet einen nationalen GAP-Strategieplan aus, der sich an diesen Zielen orientiert. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, ihre Pläne einzureichen. Die Kommission wird die Pläne anschließend bewerten und den Mitgliedstaaten ihre Anmerkungen übermitteln. Spätestens nach sechs Monaten nimmt die Kommission die Pläne, gegebenenfalls in der von den Mitgliedstaaten überarbeiteten Form, an. Sie können dann ab dem 1. Januar 2023 gelten, wenn die neue GAP nach einer Übergangszeit zur Anwendung kommt.

Neuerungen im Rahmen der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik

Die künftige Landwirtschaftspolitik umfasst eine Reihe von Neuerungen. Dazu gehören die folgenden:

Eine fairere GAP

  • Erstmals wird die GAP Bestimmungen zur sozialen Konditionalität enthalten, was bedeutet, dass die Begünstigten Elemente des europäischen Sozial- und Arbeitsrechts einhalten müssen, um GAP-Mittel zu erhalten.
  • Die Umverteilung der Einkommensstützung wird obligatorisch. Die Mitgliedstaaten verteilen mindestens 10 Prozent zugunsten kleinerer Betriebe um, und müssen in ihrem Strategieplan ihre diesbezügliche Vorgehensweise beschreiben.
  • Die Unterstützung für Junglandwirte (Landwirte bis 40 Jahre) im Rahmen der GAP wird einen neuen obligatorischen Mindestsatz von 3 Prozent des Einkommensstützungsbudgets der Mitgliedstaaten vorsehen. Dazu könnten Einkommensstützung, Investitions- oder Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte gehören.

Eine umweltfreundlichere GAP

Die neue GAP wird den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit ehrgeizigeren Klima-, Umwelt- und Tierschutzzielen unterstützen, und zwar durch die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Einklang mit dem Grünen Deal, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie. Außerdem werden neue Instrumente eingeführt, die zusammen mit der neuen Arbeitsweise effizienter und gezielter Leistung in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierschutz ermöglichen:

  • Kohärenz mit dem europäischen Grünen Deal: Die neue GAP wird die Umwelt- und Klimavorschriften der EU vollumfänglich integrieren. Die GAP-Strategiepläne werden zu den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie beitragen und aktualisiert werden, um den Änderungen der Klima- und Umweltvorschriften des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.
  • Konditionalität: Die Mindestanforderungen, die die Begünstigten der GAP erfüllen müssen, um Unterstützung zu erhalten, sind nun höher gesteckt. So werden beispielsweise in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 3 Prozent der Ackerflächen der biologischen Vielfalt und nichtproduktiven Elementen gewidmet, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Satz mittels der Unterstützung aus Öko-Regelungen auf 7 Prozent anzuheben. Alle Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt.
  • Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet sein, Öko-Regelungen anzubieten. Mit diesem neuen freiwilligen Instrument werden Landwirtinnen und Landwirte für die Umsetzung klima- und umweltfreundlicher Verfahren (ökologische Landwirtschaft, Agrarökologie, integrierter Pflanzenschutz usw.) sowie für die Verbesserungen des Tierschutzes belohnt. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 Prozent ihres Einkommensstützungsbudgets für Öko-Regelungen bereitstellen, insgesamt 48 Mrd. Euro der Mittel für Direktzahlungen.
  • Mindestens 35 Prozent der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Agrarumweltverpflichtungen zugewiesen, die Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen fördern.
  • Der GAP-Haushalt muss einen erheblichen Teil der Gesamtausgaben der Union für den Klimaschutz ausmachen. Um eine realistische und robuste Berechnung zu gewährleisten, wird die Kommission bis 2025 einen neuen, differenzierten Ansatz vorschlagen, der über die bestehenden Methoden hinausgeht.

Eine flexiblere GAP

Mit der neuen GAP wird eine neue Arbeitsweise eingeführt, bei der jeder Mitgliedstaat einen nationalen GAP-Strategieplan entwirft, in dem beschrieben wird, wie die Ziele der GAP sowie die Ziele des Grünen Deals gemäß der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie erreicht werden sollen.

Darüber hinaus konzentriert sich die neue GAP auf Leistung, und zwar durch

  • einfachere Vorschriften auf EU-Ebene
  • einen jährlichen Leistungsbericht, den die Mitgliedstaaten der Kommission ab 2024 vorlegen müssen, und der durch eine jährliche Überprüfungssitzung ergänzt wird
  • Die Kommission wird die Leistung der GAP-Strategiepläne 2025 und 2027 überprüfen und erforderlichenfalls die Mitgliedstaaten auffordern, Maßnahmen zu ergreifen.
  • eine Reihe gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der GAP und zur Bewertung der Leistung der GAP-Strategiepläne

Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in einem wettbewerbsfähigen Agrar- und Lebensmittelsektor

  • Die neue GAP behält eine allgemeine Ausrichtung auf den Markt bei, der zufolge die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU entsprechend den Marktsignalen arbeiten und gleichzeitig die Möglichkeiten nutzen, die sich aus dem Handel außerhalb der EU ergeben.
  • Sie stärkt auch die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, indem sie den Landwirtinnen und Landwirte mehr Möglichkeiten bietet, ihre Kräfte zu bündeln, unter anderem durch bestimmte Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht.
  • Eine neue Agrarreserve mit einer jährlichen Mittelzuweisung von mindestens 450 Mio. Euro wird eingeführt, um Markmaßnahmen in Krisensituationen zu finanzieren.