Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 02.12.2021 zum Aktenzeichen 20 Kap 1/2 in dem Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten einen Privatanleger zum Musterkläger bestimmt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 03.12.2021 ergibt sich:
In dem im Januar 2021 eingeleiteten Musterverfahren hatte sich die Mehrzahl der Kläger letztlich auf diesen Musterkläger geeinigt. Die übrigen Kläger, die nicht als Musterkläger ausgewählt wurden, können sich gleichwohl in ihrer Stellung als Beigeladene neben dem Musterkläger am weiteren Verfahren aktiv beteiligen (§ 9 Abs. 3 KapMuG). Die Verfahrensbeteiligten erhalten jetzt nach den gesetzlichen Vorgaben Fristen zur Stellungnahme zu den zahlreichen Feststellungszielen des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2021. Daher ist momentan noch nicht absehbar, wann der erste Verhandlungstermin in diesem Musterverfahren bestimmt werden wird.