Gemeinschaftsunternehmen von K+S und REMEX zur Entsorgung gefährlicher Abfälle genehmigt

02. Dezember 2021 -

Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens REKS GmbH & Co. KG durch die Kali und Salz Minerals and Agriculture GmbH und die zur Remondis-Gruppe (Rethmann-Gruppe) gehörende REMEX GmbH freigegeben.

Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 02.12.2021 ergibt sich:

Das Gemeinschaftsunternehmen REKS wird zukünftig den Vertrieb von gefährlichen Abfällen für die untertägige Deponierung und den Versatz an den Bergwerksstandorten von Kali und Salz übernehmen. Um die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes auszuräumen haben die Unternehmen zuvor weitreichende Kompensationsmaßnahmen umgesetzt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Dieser Zusammenschluss betrifft das strategisch wichtige Ende der Verwertungskette in der Abfallentsorgung. Für die untertägige Entsorgung von gefährlichen Abfällen stehen nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung und das bei einer gleichbleibend hohen oder sogar noch steigenden Nachfrage in der Zukunft. Auf diesem Markt ist Kali und Salz deutlicher Marktführer in Deutschland und würde diese Position mit der Gründung des Joint Ventures weiter ausbauen. Außerdem hat die starke Marktstellung von Remondis auf den vorgelagerten Märkten wettbewerbliche Bedenken hervorgerufen. Wir konnten das Vorhaben erst freigeben, nachdem Remex im laufenden Verfahren ihre Beteiligung an dem Wettbewerber Minex veräußert hatte.“

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen wird von Betreibern von Deponien und Versatzanlagen, die diese Abfälle deponieren bzw. verwerten können, angeboten. Nachfrager der Leistung sind vor allem Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke, die die bei der Verbrennung anfallenden Reststoffe, die sog. Rauchgas-Reinigungsrückstände, entsorgen müssen. Diese Abfälle dürfen aufgrund ihres Schadstoffgehalts in Deutschland nicht oberirdisch abgelagert werden, sodass sie untertägig deponiert oder – nach Aufbereitung – zum Versatz von Hohlräumen genutzt werden. Auf diesem Markt sind in Deutschland sieben Anbieter mit insgesamt 14 Anlagen für die untertägige Entsorgung tätig.

Kali und Salz betreibt zwei Untertage-Deponien und vier Untertage-Versatzanlagen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Niedersachsen. Die unterirdischen Hohlräume, die dort durch den Abbau von Salz oder Kalisalz entstanden sind, werden im Anschluss wieder verfüllt, wobei auch bergbaufremde Materialien wie gefährliche Abfälle zum Einsatz kommen.

REMEX ist aktiv in den Bereichen der Mineralstoffentsorgung und handelt in diesem Zusammenhang unter anderem mit gefährlichen Rauchgas-Reinigungsrückständen.

Das Gemeinschaftsunternehmen REKS wird zukünftig die Vertriebsleistungen für die Kali und Salz Standorte übernehmen, indem es die Abfälle von den Kunden entgegennimmt und die technischen Abläufe bis zur Übergabe der Abfälle an Kali und Salz übernimmt. Die untertägige Verwertung und Deponierung erfolgt dann durch Kali Und Salz, die weiterhin für den Betrieb der Bergwerksanlagen zuständig bleibt.

Um die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes auszuräumen hat REMEX seine Beteiligung an dem Unternehmen Minex verkauft, das in Staßfurt eine Untertage-Versatzanlage betreibt. Die Parteien sind somit nicht mehr Wettbewerber auf dem relevanten Markt für den unterirdischen Versatz von Rauchgasrückständen.

Parallel zum laufenden Fusionskontrollverfahren haben die Parteien außerdem weitere vertragliche Vorkehrungen getroffen, die eine zusätzliche Belebung des Wettbewerbs bewirken können. Die Müllverbrennungsanlage in Staßfurt, die zur RETHMANN-Gruppe gehört, wird ihre Abfallströme zukünftig über die Minex und nicht über das Gemeinschaftsunternehmen REKS absteuern. Weiterhin stellt Kali und Salz Zwischenhändlern von Rauchgas-Reinigungsrückständen Kontingente in seinen Standorten für zehn Jahre zur Verfügung, sodass Händler auch zukünftig Abfälle in diese Standorte einliefern können. Schließlich stellt Kali und Salz für 15 Jahre sog. Redundanzen zur Verfügung, indem es in Fällen von kurzzeitigen außerplanmäßigen Betriebsstörungen alternativer Entsorgungswege Abfälle entgegennimmt. Einzelheiten hierzu sind ab sofort auf der Webseite www.kpluss.com abrufbar.

Die kartellrechtliche Freigabe erfolgt nach einem intensiven Prüfverfahren im sog. Vorprüfverfahren. Der Zusammenschluss wurde zunächst von der Europäischen Kommission geprüft und dann auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland an das Bundeskartellamt verwiesen.