Die Staatsanwaltschaft Mainz hat am 26.11.2021 zum Aktenzeichen 3100 Js 16716/21 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Verfahren entschieden, dass der ehemalige Abgeordnete der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag keine Beleidigung oder Volksverhetzung begangen hat.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat einen Anzeigenerstatter vertreten, der selbst homosexuell ist und regelmäßig mit Regenbogenfahne am Christopher-Street-Day teilnimmt.
Während der Fußballeuropameisterschaft im Juni 2021 kündigte der Torwart der deutschen Nationalmannschaft – Manuel Neuer – an, während des Achtelfinales gegen England statt der Kapitänsbinde in den deutschen Nationalfarben eine solche in Regenbogenfarben zu tragen.
Nach eigenen Angaben beabsichtigte er so seine Solidarität mit der LGBTI-Community Ausdruck zu verleihen.
Dies und den Umstand, dass es Bestrebungen gab, die Münchener Allianz-Arena zum Spiel gegen Ungarn in Regenbogenfarben zu beleuchten, nahm der Beanzeigte Abgeordnete zum Anlass am 19.06.2021 gegen 15.00 Uhr auf seinem öffentlichen Twitter-Account ein Bild der in regenbogenfarben leuchtenden Allianz-Arena mit den Worten:
„Münchner Arena soll beim Ungarn-Spiel in Regenbogenfarben leuchten und Neuer trägt die Schwuchtelbinde statt unserer Nationalfarben. Jetzt fehlt noch der Kniefall und ihr werdet immer mehr Fans verlieren. Muss man sich leisten können.“
Die Staatsanwaltschaft Mainz hält die Äußerung für distanzlos und völlig unangemessen, aber nicht strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht keine Beleidigung nach § 185 StGB, da der kollektiv betroffene Personenkreis nicht zahlenmäßig überschaubar sei und sich die Beleidigung in der Anonymität verliere.
Auch eine Volksverhetzung nach § 130 StGB sieht die Staatsanwaltschaft Mainz nicht, da durch die Äußerung der angesprochene Personenkreis nicht unterwertig dargestellt würde; es würde nur die Abneigung und Intoleranz gegen die dargestellten Personengruppen zum Ausdruck gebracht.
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