Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für zertifizierten WEG-Verwalter zu

26. November 2021 -

Der Bundesrat hat am 26.11.2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.11.2021 ergibt sich:

Zur Bedingung für seine Zustimmung machte der Bundesrat allerdings Änderungen bei der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Nachweis bei IHK

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des WEG vom Oktober 2020, die seit Dezember letzten Jahres gilt. Sie gibt allen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt.

Bundeseinheitliche Vorgaben für Zertifikat

Um die einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, sieht die Verordnung bundesweite Regeln für das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände vor, zudem Ausnahmen von Prüfungspflicht für Personen, die bestimmte Qualifikationen bereits haben. Ziel ist es, den Industrie- und Handelskammern einen konkreten Rahmen für die Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens im Detail zu geben.

Verkündung – Inkrafttreten

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wann dies geschieht, bestimmt die Bundesregierung, denn sie organisiert die Veröffentlichung.

Weitere Informationen
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung – ZertVerwV) (BR-Drs. 757/21 – PDF, 727 KB)