Ein aktuelles Gutachten, das von Prof. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Wolfgang Kerber im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erstellt wurde, zeigt, dass mangelnder Wettbewerb und Herausforderungen beim Datenschutz in digitalen Märken sich gegenseitig verstärken.
Aus dem Newsletter des vzbv vom 23.11.2021 ergibt sich:
Der Gesetzgeber hat mit dem Digital Markets Act (DMA) aktuell die Möglichkeit, neue Synergien zwischen Wettbewerb und Datenschutz herzustellen. Das Gutachten schlägt konkrete Anpassungen zum DMA vor. Dort sollten Datenschutz und Wettbewerbsrecht gemeinsam gedacht werden, um Probleme in beiden Bereichen im Tandem zu lösen.
Neben gewerblichen Nutzern sollte im DMA auch die „unfaire“ Behandlung von Endnutzer:innen durch Gatekeeper in der Regulierung stärker berücksichtigt werden. Digitalkonzernen muss beispielsweise untersagt werden, personenbezogene Daten über verschiedenen Dienste hinweg zu verknüpfen. Dies würde gleichzeitig den Datenschutz und den Wettbewerb stärken.
Weitere Informationen
Gutachten-Zusammenfassung (PDF, 188 KB)
Synergies between Data protection law and competition law | Vollständiges Gutachten im Auftrag des vzbv (in englischer Sprache) (PDF, 975 KB)