Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 16.11.2021 zum Aktenzeichen VG 9 K 34/16 die Klage des Vaters eines im Januar 2000 im Kosovo im Rahmen des KFOR-Einsatzes in Prizren verstorbenen Bundeswehrsoldaten auf Entschädigung wegen einer durch die besondere Auslandsverwendung verursachten tödlichen Erkrankung abgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des VG Cottbus vom 22.11.2021 ergibt sich:
Der Kläger machte geltend, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes im Rechtssinne verursacht haben könnten.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.