Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die geplante Stärkung der Parlamente, sieht aber noch Verbesserungsbedarf bei der Einbindung der Landtage.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 19.11.2021 ergibt sich:
Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition beschlossen. Ab dem 25. November wäre danach die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet, die bisher Rechtsgrundlage für die Corona-Eindämmungs-Maßnahmen war. Der Bundesrat muss dem Gesetz am heutigen Freitag noch zustimmen. Der DAV begrüßt die geplante Stärkung der Parlamente, sieht aber noch Verbesserungsbedarf bei der Einbindung der Landtage.
„Die Konstellation mit der (rechtlichen) Epidemischen Lage führte zu einer auf Dauer nicht zu rechtfertigenden Verschiebung der Gewalten zugunsten der Exekutive. Das muss nach 19 Monaten Pandemie ein Ende haben. Die Pandemie und generelle Notwendigkeit von Eindämmungsmaßnahmen stellen wir nicht infrage. Die Entscheidungen über das Was und das Wie gehören aber in die Parlamente – was der DAV auch von Anfang an gefordert hat. Der Vorstoß von SPD, Grünen und FDP ist diesbezüglich zu begrüßen. Der neue Maßnahmenkatalog steht durch die parlamentarische Legitimierung auf stabileren Füßen.
Wenig nachvollziehbar scheint allerdings, dass für die Umsetzung in den Ländern nur in wenigen Fällen die dortigen Parlamente einbezogen werden sollen. Die Maßnahmen sollten ab dem Ende der Epidemischen Lage vollständig in den Landesparlamenten debattiert und beschlossen werden. So dramatisch die Lage auch immer wieder ist: Überraschend ist die Pandemie nach mehr als anderthalb Jahren nicht mehr. Für eine Beschlussfassung in den jeweiligen Landtagen ist genügend Zeit. Das wäre auch gut für die Akzeptanz in der Bevölkerung.“