Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüft, Beschwerde gegen das „Nord Stream 2“-Urteil des OVG Greifswald vom 16.11.2021 vor dem BVerwG einzulegen.
Aus der Pressemitteilung der DUH vom 17.11.2021 ergibt sich:
Das hat die Umweltorganisation heute bekanntgegeben. Zuvor hatte das OVG Greifswald am 16.11.2021 die Klage der DUH gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung der Klimawirkung von Nord Stream 2 zurückgewiesen. Die DUH will erreichen, dass die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Lieferkette des Erdgases untersucht werden. Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Auch wenn das Gericht unsere Klage insgesamt zurückgewiesen hat, konnten wir in wichtigen Punkten Teilerfolge erringen. So haben die Richter die Tür für die Überprüfung von Klima- und Umweltfolgen im Ausland geöffnet: Die Zulässigkeit unserer Klage in Bezug auf die Methan-Emissionen in Russland haben sie ausdrücklich bestätigt. Damit können Umweltorganisationen nun Emissionen und Umweltschäden, die in der Lieferkette von Großprojekten in Deutschland entstehen, per Rechtsweg überprüfen lassen. Dies ist insbesondere für den Klimaschutz entscheidend: Treibhausgasemissionen wirken global, deshalb müssen die Folgen von Projekten in Deutschland auch global betrachtet werden. Dies ist insbesondere bei den Methan-Emissionen aus der Erdgas-Lieferkette der Fall, so wie wir es bei Nord Stream 2 beanstanden. Wir müssen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, prüfen aber in jedem Fall eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.“