In seiner Sitzung vom 16.11.2021 hat der Senat von Berlin auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, Berlin per Rechtsverordnung gesamtheitlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Beim Beschluss vom 16.11.2021 handelt es sich um den zweiten Senatsdurchgang, der Rat der Bürgermeister hat dem Inhalt der Vorlage bereits zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 16.11.2021 ergibt sich:
Durch die Rechtsverordnung auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes, erhält Berlin neue rechtliche Instrumentarien im Kampf gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnraum. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert. So begründet die Rechtsverordnung ein gemeindliches Vorkaufsrecht an bestimmten brachliegenden oder unbebauten Grundstücken. Zudem erleichtert sie Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sowie die Anwendbarkeit städtebaulicher Gebote, insbesondere des Baugebots.
Am 31. Dezember 2026 wird die Rechtsverordnung nach § 201 a BauGB außer Kraft treten. Dies ist der nach § 201 a Satz 5 BauGB letztmögliche Zeitpunkt für das außer Kraft treten.
Die Verordnung erlangt durch die Veröffentlichung im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt Rechtskraft. Die Begründung der Rechtsverordnung wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.