Entwurf einer Entschließung über den Schutz der Verfahrensrechte von Kindern

29. Oktober 2021 -

Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat am 13.10.2021 den Entwurf einer Entschließung über den Schutz der Rechte des Kindes in zivil-, verwaltungs- und familienrechtlichen Verfahren veröffentlicht.

Aus BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 20/2021 vom 28.10.2021 ergibt sich:

Ein zentrales Anliegen des Berichtsentwurfs des zuständigen Berichterstatters Adrián Vázquez Lázara (Renew/ES) ist die gegenseitige Anerkennung und Umsetzung von Urteilen und Entscheidungen, um die gleichen Rechte von Kindern in der gesamten EU zu garantieren. Insbesondere soll hierdurch der Verlust der elterlichen Rechte bei gleichgeschlechtlichen Eltern verhindert werden. Ein weiteres Anliegen ist es, die Familienmediation voranzutreiben, da diese häufig schneller, kostengünstiger und kinderfreundlicher ist als ein Gerichtsverfahren. Auch die Verfahrensrechte, die Kinder direkt betreffen, sollen gestärkt werden. So soll die Anhörung eines Kindes frei von jeglichem Druck, auch ausgehend von den Eltern, von einem Richter oder einem qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Kinder sollen über das Verfahren und getroffene Entscheidungen in einer ihrem Alter und ihrer Reife entsprechenden Weise aufgeklärt werden. Sie sollen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Vertretung erlangen, insbesondere wenn ihre Eltern die elterliche Verantwortung nicht im besten Interesse des Kindes ausüben, und leichten Zugang zu kindgerechten Informationen über die Rechte des Kindes in zivil-, verwaltungs- und familienrechtlichen Verfahren erhalten.

Weitere Informationen
Entwurf einer Entschließung des europäischen Parlaments zu dem Schutz der Rechte des Kindes in zivil-, verwaltungs- und familienrechtlichen Verfahren (2021/2060(INI) – PDF, 172 KB)