Gesetzliche Neuregelungen im November 2021

28. Oktober 2021 -

Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2021 informiert.

Aus der Pressemitteilung der BReg vom 28.10.2021 ergibt sich:

Der Verkehr soll sicherer werden: Der neue Bußgeldkatalog enthält höhere Strafen für Temposünden und Falschparken. Mit dem Impfangebot für alle enden die kostenlosen Corona-Testangebote. Meldevorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Masttierhaltung ändern sich. Und Energiekonzerne erhalten Entschädigungen für den beschleunigten Atomausstieg.

Bußgeldkatalog: Neue Regeln, höhere Strafen

Am 9. November tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Vorgesehen sind höhere Geldstrafen für Temposünden und Falschparken. Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Ziel ist es, den Verkehr sicherer zu machen – vor allem Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Gesundheit

Corona: Kostenloses Testangebot für alle endet

Mittlerweile kann allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden. Daher beendet der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021. Ausnahmen gelten für Kinder sowie für Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können. Auch wer Symptome und den Verdacht auf eine Corona-Infektion hat, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Bessere Datenerhebung zum Antibiotikaeinsatz

Meldevorschriften für den Einsatz von Antibiotika insbesondere bei Masttieren werden zum 1. November verschärft und vereinfacht. Ziel ist, den Antibiotikaeinsatz zu minimieren und damit Antibiotikaresistenzen vorzubeugen.

Energie

Finanzielle Entschädigung für Atomausstieg

Die Energieversorgungsunternehmen erhalten eine Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011. Für nicht verwertbare Elektrizitätsmengen und für entwertete Investitionen gibt es einen finanziellen Ausgleich von rund 2,428 Milliarden Euro. Hierauf hatten sich Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geeinigt. Die dafür beschlossene Änderung des Atomgesetzes ist am 31. Oktober 2021 in Kraft getreten.