Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Aufnahme eines Digitalpakts in den Koalitionsvertrag.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 26.10.2021 ergibt sich:
Die Digitalisierung der Rechtspflege muss dringend vorangetrieben werden. Das betrifft etwa den elektronischen Rechtsverkehr, die Anpassung der Verfahrensordnungen sowie den Breitbandausbau. Der Digitalpakt muss im Zusammenspiel aller Akteure der Rechtspflege entstehen, inklusive der Anwaltschaft.
Elektronischer Rechtsverkehr
Aus Sicht der Anwaltschaft hat die Forderung nach einem Vorantreiben der Digitalisierung eine akute Komponente: Ab 1. Januar 2022 sind Rechtsanwält:innen zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet. Das bedeutet, dass Gerichte ab Januar alle Posteingänge von anwaltlichen Bevollmächtigten ausschließlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten werden.
„Unsere Forderung nach dem Ausbau der Digitalisierung ist nicht nur Zeitgeist, sondern Zeitdruck“, betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „In zehn Wochen startet die aktive Nutzungspflicht für das beA. Wenn die Kolleg:innen ab Januar sämtliche Anträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einreichen müssen und sich manche Gerichte mit Druckstraßen dafür wappnen, läuft etwas gewaltig schief.“
Bereits seit Januar 2018 besteht die passive Nutzungspflicht: Anwält:innen mussten die erforderliche Technik anschaffen und Mitteilungen im beA zur Kenntnis nehmen. „Die Anwaltschaft hat hier einen Erfahrungsvorsprung, aber musste auch in Vorleistung gehen – die Justiz hatte drei Jahre Zeit, hier nachzuziehen“, so Ruge. „Es braucht dringend einen Bund-Länder-Digitalpakt – natürlich mit Einbeziehung der Anwaltschaft.“
Anpassung der Verfahrensordnungen
Der Digitalpakt muss die rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, dass die Rechtspflege im digitalen Zeitalter ankommen kann. Die Verfahrensordnungen sind dahingehend zu ändern, dass sie für das digitale Zeitalter passend sind. Es braucht die technische Ausstattung der Gerichte, damit mündliche Verhandlungen per Videokonferenz bei Einverständnis der Parteien bei allen Gerichten möglich sind. Anwält:innen arbeiten bundesweit, daher fordert der DAV bundesweite Standards bei Software und Videokonferenztechnik bei der Justiz. Grundvoraussetzung für jedes Digitalisierungsvorhaben ist schließlich der bundesweite Breitbandausbau – der auch die Upload-Geschwindigkeit im Blick hat.
Einbeziehung der Anwaltschaft bei der Entwicklung neuer Formate
Ein Digitalpakt für Justiz und Rechtspflege muss unter Beteiligung aller Akteure geschlossen werden. „Aufgrund der Nähe zu den Rechtsuchenden ist die anwaltliche Expertise ein wertvoller Faktor, auf den man in der Debatte um neue Formate nicht verzichten sollte“, mahnt Ruge. Dies betreffe auch mögliche Legal-Tech-Angebote der und für die Justiz, etwa ein Online-Klage-Tool. Auch hier ist die Anwaltschaft rechtzeitig schon bei der Planung und Entwicklung zu beteiligen.