Der Bundesgerichtshof hat am 06.10.2021 zum Aktenzeichen 6 StR 432/21 die Revision des Angeklagten verworfen, sodass ein Urteil des LG Hannover, das hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, nun rechtskräftig ist.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 188/2021 vom 18.10.2021 ergibt sich:
Nach den Urteilsfeststellungen hatte sich der Angeklagte in die elf Jahre jüngere Geschädigte verliebt. Die Zurückweisung durch sie empfand er als Kränkung und begann heimlich, sie selbst und ihr soziales Umfeld intensiv zu überwachen, u. a. durch Verwendung von GPS-Trackern. Ferner verbreitete er anonym über soziale Medien die junge Frau beleidigende Inhalte und stellte ihr unerkannt in anderer Weise erheblich nach. Die Abwesenheit der Geschädigten und ihrer Mitbewohnerin ausnutzend, drang er im Januar 2020 nachts in ihre Wohnung ein und hielt sich dort für mehrere Stunden verborgen. Er tötete die am Folgetag zurückgekehrte Geschädigte, die sich allein in der Wohnung wähnte, im Verlauf eines überraschenden Angriffs im Bad durch zwei wuchtige Messerstiche in den Hals, um sie für seine Ablehnung zu bestrafen.
Der 6. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Weder die tatsächliche oder rechtliche Würdigung der Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangener Mord noch die Rechtsfolgenentscheidung des Landgerichts weisen Rechtsfehler auf. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig.