Am 15.10.2021 endete der schriftliche Teil der aktuellen zweiten juristischen Staatsprüfung, bei dem die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die insgesamt acht je fünfstündigen Klausuren im Rahmen eines Pilotprojekts auch erstmals in elektronischer Form anfertigen konnten.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz vom 15.10.2021 ergibt sich:
Rheinland-Pfalz ist damit eines der ersten Bundesländer, das die Möglichkeit einer elektronischen Bearbeitung geschaffen hat.
Die Kandidatinnen und Kandidaten hatten die Wahl, die im Zeitraum vom 4. bis 15. Oktober anzufertigenden Klausuren wie gewohnt handschriftlich an verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz oder zentral in Mainz elektronisch auf speziell für die Prüfung präparierten Laptops zu schreiben. Die Prüfungsordnung, die zuvor eine elektronische Prüfung ausdrücklich ausgeschlossen hatte, wurde kurzfristig angepasst. Von den landesweit 184 Prüflingen entschieden sich 154 und somit rund 84 % für die elektronische Bearbeitung.
Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Ich freue mich über das hohe Interesse und die hohe Akzeptanz, die die neue Prüfungsform erfährt. Durch die Einführung einer elektronischen Prüfung digitalisieren wir die juristische Ausbildung und passen die Prüfungssituation an die berufliche Wirklichkeit an – dort gehört die handschriftliche Anfertigung längerer juristischer Ausarbeitungen schon lange der Vergangenheit an. Nach dem erfolgreichen Start hoffen wir, die elektronische Prüfung bald an mehreren Standorten in Rheinland-Pfalz anbieten und auch auf die staatliche Pflichtfachprüfung des ersten Examens ausweiten zu können.“