Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plädiert aus juristischer Sicht weiterhin für die Entkriminalisierung von Cannabis und ein Kontrollgesetz für mehr Gesundheits- und Jugendschutz sowie Prävention.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 14.10.2021 ergibt sich:
Dazu ein Statement von Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Die Kriminalisierung und Verbotspolitik von Cannabis ist unverkennbar gescheitert. Daher sind dringend ein grundlegendes Umdenken sowie ein Kontrollgesetz erforderlich. Dabei geht es nicht um die Verharmlosung von Cannabis als Droge. Wie andere Substanzen kann Cannabis missbraucht werden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplettverbot zu den geringsten Schäden führt. Die in weiten Kreisen geforderte Entkriminalisierung würde insbesondere die Justiz und Polizei entlasten. Daher verstehen wir auch nicht die ablehnende Haltung von Teilen der Polizei.
Zudem ist das aktuelle Verbot nicht rational begründet, und legale Verkaufsstellen würden den Schwarzmarkt austrocknen sowie die Gesundheitsvorsorge verbessern. Gründe für das Verbot entsprachen nicht wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen – im Gegenteil: Wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen für die kontrollierte Abgabe. Damit könnte die gesamte Handelskette reguliert werden, wobei die Regulierung durch staatlich erteilte Erlaubnisse und Kontrollen erfolgen sollte. Entstehende Steuereinnahmen könnten für dringend benötigte Investitionen oder für Jugendschutz- sowie Präventionsprogramme verwendet werden.
Der Notwendigkeit der Beschaffungskriminalität würde mit einer Neuausrichtung der Cannabispolitik der Boden entzogen und letztlich Betroffene besser geschützt.“