Die Europäische Kommission hat am 12.10.2021an Standorten in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von im Zellstoffsektor tätigen Unternehmen durchgeführt.
Aus EU-Aktuell vom 12.10.2021 ergibt sich:
Die Kommission hat Bedenken, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Beamten der Kommission wurden von Beamten der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.
Zellstoff ist ein trockener Faserstoff aus Holz, der zur Herstellung verschiedener Papiererzeugnisse (Hygienepapier, Schreibpapier, Karton usw.) verwendet wird.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.
Die Kommission achtet bei ihren Kartellverfahren uneingeschränkt die Verteidigungsrechte der betreffenden Unternehmen und insbesondere deren Recht, gehört zu werden.
Die Nachprüfungen wurden unter Einhaltung aller Covid-19-Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine zwingende Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.