Der Saarländische Ministerrat hat grünes Licht für eines der umfassendsten Vorhaben der letzten Jahre gegeben: Den Entwurf zum Saarländischen Digitalisierungsgesetz.
Aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes vom 30.09.2021 ergibt sich:
Damit ist der Weg frei zur Einbringung des „Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung durch den Abbau von Formerfordernissen im Landesrecht des Saarlandes“ in den Landtag. Die Ausarbeitung des Digitalisierungsgesetzes erfolgte auf Initiative von Ministerpräsident Tobias Hans. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurde diese im Ministerium für Finanzen und Europa von der Stabsstelle Informationssicherheitsmanagement und IT-Recht umgesetzt.
„Zu einer modernen und effektiven Landesverwaltung gehört es auch, Regelungen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen – und sofern verzichtbar zu vereinfachen. Ein wichtiger Baustein dazu ist das Saarländische Digitalisierungsgesetz. In einem enormen Kraftakt wurden sämtliche Gesetze und Verordnungen im Landesrecht untersucht und tausende Einzelregelungen unter die Lupe genommen. Dort, wo Erleichterungen möglich sind, werden wir sie umsetzen und weitere Schritte in der Verwaltungsmodernisierung gehen. Lange Wartezeiten, komplexe Verfahren und dicke Papierformulare haben damit immer mehr ausgedient. Wenn eine einfache E-Mail für den Zugang zu Verwaltungsleistungen nach fachlicher Bewertung ausreichend ist, braucht es keine zusätzlichen Hürden,“ sagt Ministerpräsident Tobias Hans.
„Deshalb wird es auch bei künftigen Gesetzesvorhaben eigens begründungspflichtig sein, wieso einfache digitale Lösungen nicht ausreichend sein sollen“, erläutert der Bevollmächtigte für Innovation und Strategie, der CIO des Landes Ammar Alkassar den nachhaltigen Ansatz des Vorhabens: „Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie dem digitalen Bauantrag oder dem Onlinezugangsgesetz, geht das Saarland damit konsequent den Weg weiter zu einer modernen und zukunftsgerichteten Landesverwaltung.“
Im Rahmen des Digitalisierungsgesetztes werden 271 Gesetze und Verordnungen des Landes angepasst. Damit ist dieses Artikel-Gesetz eines der umfassendsten Vorhaben der letzten Jahre. Neben dem schriftlichen Verfahren werden darin alternativ auch einfache digitale Kommunikationsformen, wie beispielsweise E-Mail, ermöglicht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Anpassung von insgesamt 997 Einzelregelungen. Zusammen mit weiteren Rechtsänderungen, die in den vergangenen Monaten bereits im Vorfeld auf die Anpassungen erfolgt sind, werden damit in diesem Jahr mehr als 1.000 solcher Erleichterungen im saarländischen Landesrecht umgesetzt. In einem externen Anhörungsverfahren wurde 70 Institutionen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Rückmeldungen fielen dabei durchgehend positiv aus.