Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn für nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländischeBetreuungskräfte

30. September 2021 -

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.06.2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/20 entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandt wurden, grundsätzlich sowohl einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für die Vollzeittätigkeit als auch für den Bereitschaftsdienst haben, es sei denn, sie fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche.

Die Mindestentgeltsätze im Sinne des § 2 Nr. 1 AEntG aF umfassen nicht nur die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, sondern auch die entsprechenden Modalitäten, nach denen dieser gezahlt werden muss.