Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat am 18.08.2021 den deutschlandweit ersten Digitalisierungstarifvertrag im öffentlichen Dienst unterzeichnet.
Aus dem Newsletter des BMI Nr. 09/2021 vom 29.09.2021 ergibt sich:
Er gilt ab dem 1. Januar 2022 für rund 126.000 Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung.
Vor der Unterzeichnung durch Bundesinnenminister Seehofer hatten bereits die beteiligten Gewerkschaften – die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion – der Einigung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Mit der Unterzeichnung des Digitalisierungstarifvertrages sind die Verhandlungen nun auch formell erfolgreich beendet worden.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „“Wir liefern mit diesem Tarifvertrag den Beweis, dass Digitalisierung im Arbeitsleben kein Schreckgespenst ist. Die Einigung macht die Arbeitsplätze der Beschäftigten zukunftssicher und gibt die Stabilität, die der öffentliche Dienst zur Aufgabenerfüllung braucht. Wo Beschäftigte sich neu orientieren müssen, begleiten und fördern wir sie mit zielgenauer Qualifizierung. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran.““
Im Zentrum des Digitalisierungstarifvertrages steht die Beschäftigungssicherung. Ändern sich Arbeitsplatzbedingungen durch die Digitalisierung, müssen sich Beschäftigte in der Bundesverwaltung nicht um ihren Arbeitsplatz sorgen. Die Einigung enthält ein abgestuftes Verfahren zum Umgang mit digitalisierungsbedingten Veränderungen. Dies gibt nicht nur den Beschäftigten Sicherheit, sondern schafft auch für die Dienststellen Planungssicherheit.
Gleichwohl müssen sich die Beschäftigten auch selbst aktiv in die Veränderungsprozesse einbringen, in dem sie bei ihrer Qualifizierung mitwirken müssen. Damit erkennen die Tarifvertragsparteien die gegenseitige Verantwortung von Arbeitgeber und Beschäftigten an, sich den Herausforderungen der Digitalisierung gemeinsam zu stellen. Diese geteilte Verantwortung zeigt sich auch in der vereinbarten Mobilitätszahlung: Sollte es notwendig sein, dass Beschäftigte dauerhaft ihren Beschäftigungsort wechseln müssen, erhalten sie zusätzlich eine Einmalzahlung, deren Höhe sich an der zusätzlichen Entfernung zum vorherigen Wohnort orientiert.