Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 01.09.2021 den neuen Raumordnungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee in Kraft gesetzt.
Aus dem Newsletter des BMI Nr. 09/2021 vom 29.09.2021 ergibt sich:
Die AWZ ist das Gebiet jenseits der 12-Seemeilen-Zone (Küstenmeer) bis hin zu maximal 200 Seemeilen, in dem Deutschland in begrenztem Umfang souveräne Rechte wahrnehmen kann.
Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI: „Im neuen Raumordnungsplan reservieren wir eine Fläche von 5 379 km2 für die Offshore-Windenergie. Diese Fläche ist mehr als doppelt so groß wie das Saarland und entspricht mehr als 750 000 Fußballfeldern. Die Windenergieanlagen, die auf diesen Flächen installiert werden, können im Jahr mehr Strom erzeugen als alle Kohlekraftwerke in Deutschland zusammen 2020 ins Netz eingespeist haben. Wir gestalten damit die Energiewende bis über 2040 hinaus und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.“
Dr. Karin Kammann-Klippstein, Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): „Der neue Raumordnungsplan weist etwa 44 % der AWZ für den Meeresnaturschutz aus, teils gemeinsam mit bestimmten Nutzungen. Insgesamt ermöglicht der Raumordnungsplan damit eine gleichermaßen nachhaltige wie effiziente Raumnutzung, zum einen durch Mehrfachnutzungen bestimmter Flächen, zum anderen durch räumliche Trennung nicht kompatibler Nutzungen.“
Der Raumordnungsplan legt fest, welche Nutzungen wo erfolgen sollen – wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung. Er reserviert Flächen für die einzelnen Nutzungen und hilft auf diese Weise, Nutzungskonflikte zu minimieren. Es werden großräumig Meeresnaturschutzgebiete festgelegt sowie Flächen für rund 40 GW Windkraft. Damit trägt der Plan zur Erreichung der Klimaziele und der Umsetzung der Energiewende bei.
Der Raumordnungsplan wurde vom BMI gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet.